Die Europäische Kommission hat den Rahmen am 29. Juni 2020 um eine dritte Erweiterung, nachdem der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen bereits am 3. April 2020 und 8. Mai 2020 bereits zweimal erweitert wurde, ergänzt.
Mit dieser Anpassung sollen kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups stärker unterstützt werden können, auch wenn sich diese Unternehmen am 31. Dezember 2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden. Davon ausgenommen sind Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind, Rettungsbeihilfen erhalten haben, deren Rückzahlung noch aussteht, oder einem Umstrukturierungsplan im Einklang mit den Beihilfevorschriften unterliegen.
Kleine und Kleinstunternehmen (d. h. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz und/oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 10 Mio. EUR) seien besonders stark von Liquiditätsengpässen betroffen, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs hervorgerufen wurden. Ohne Gegenmaßnahmen drohe kleinen und Kleinstunternehmen in großer Zahl eine Insolvenz. Laut Aussage der europäischen Kommission ist es bei kleinen und Kleinstunternehmen aufgrund ihrer geringen Größe und geringen Beteiligung an grenzüberschreitenden Geschäften im Vergleich zu größeren Unternehmen weniger wahrscheinlich, dass befristete staatliche Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren.
Diese Regelungen gelten insbesondere für innovative Unternehmen und Start Ups. Diese fahren gerade in ihrer stärksten Wachstumsphase Verluste, obwohl diese Betriebe für die wirtschaftliche Erholung der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung sind.
Ein Weiterer Aspekt der Erweiterung stellt sich für die Fälle dar, in denen private Investoren gemeinsam mit dem Staat zu Kapitalerhöhungen von Unternehmen beitragen. Die Bedingungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen wurden dahingehend angepasst. Wenn neben der staatlichen Rekapitalisierungsbeihilfe eine erhebliche Beteiligung privater Investoren an der Kapitalerhöhung besteht (mindestens 30 % des neu zugeführten Kapitals) und diese zu den gleichen Bedingungen wie die Beteiligung des Staates erfolgt, sollen u. a. das Übernahmeverbot und die Obergrenze für die Vergütung der Geschäftsleitung auf drei Jahre befristet werden können.
Damit sollen Anreize geschaffen werden, Unternehmen Kapital mit erheblicher privater Beteiligung zuzuführen, um insgesamt weniger staatliche Beihilfen zu gewähren und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zu senken. Wenn Unternehmen sich sowohl um eine Beteiligung vonseiten des Marktes als auch um einen staatlichen Beitrag zur Deckung ihres Kapitalbedarfs bemühen, würde nach Ansicht der Kommission zudem der wirksame Wettbewerb im Binnenmarkt erhalten.
Auch öffentliche Unternehmen sollen sich Kapital von ihren Anteilseignern beschaffen können. Wenn die genannten Bedingungen hinsichtlich der Beteiligung privater Investoren an der Kapitalbeteiligung erfüllt sind und der Staat bereits vor der Gewährung der Rekapitalisierungsbeihilfe Anteilseigner war und proportional zu seinem bestehenden Kapitalanteil investiert, legt die Kommission keine besondere Voraussetzungen für den Ausstieg des Staates fest.
Die komplette Erweiterung können Sie hier downloaden.
Bei uns in Brandenburg wird das Programm, wie bereits bei der ersten Soforthilfe, über die Investitionsbank des Landes, die ILB, abgewickelt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Beantragung nur von einem vom berechtigten Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer vorgenommen werden kann. Hiermit soll das Prüfverfahren vereinheitlicht und gegenüber dem ersten Programm im Frühjahr beschleunigt werden, bei dem es in einigen Ländern zu Betrugsversuchen gekommen war.
Bei Bedarf können Sie hierzu gerne in der Datenbank der Steuerberaterkammer Brandenburg recherchieren, die Ihnen ebenfalls weiterhelfen (Hinweis: Die Kosten für die Dienstleistung der Steuerberatungen sind im Rahmen des Programms förderfähig).
Eine übersichtliche Zusammenfassung der Fördervoraussetzungen finden Sie unter diesen Links:
Kurzfakten zum Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/